Fahren mit 17

Anforderungen an die begleitende Person:

  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
  • muss mindestens seit fünf Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein
  • darf mit nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister belastet sein
  • darf beim Begleiten nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben
  • darf beim Begleiten nicht unter Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes stehen
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an den Fahrlehrer.